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Für Autor*innen

Call for Papers

Der NLMR enthält neben Übersetzungen bzw. Bearbeitungen von Urteilen und Entscheidungen auch wissenschaftliche Beiträge (“Leitartikel”) sowie kurze Glossen zu ausgewählten Judikaten. Die Leitartikel umfassen sowohl hinsichtlich der behandelten Themen als auch der Perspektive, aus der diese erörtert werden, eine große Bandbreite. Es sind daher auch Beiträge von Vertretern anderer wissenschaftlicher Disziplinen als den Rechtswissenschaften sowie von Praktikern sehr willkommen. Das einigende Element besteht im Bezug zu den Grund- und Menschenrechten.

Wir freuen uns jederzeit über Vorschläge für Beiträge zu beiden Rubriken. Wenn Sie einen Leitartikel verfassen möchten, schicken Sie uns bitte vorab einen kurzen Abstract (maximal eine Seite) über Thema, Ausrichtung und Ziele des geplanten Beitrags. Gerne können Sie auch ein bereits fertiges Manuskript einreichen. Der Herausgeber wird Sie in aller Regel binnen maximal zwei Wochen kontaktieren und Ihnen mitteilen, ob eine Veröffentlichung grundsätzlich in Frage kommt und wie sich der weitere Ablauf gestalten würde.

Wenn Sie daran interessiert sind, ein bestimmtes Urteil mit Bezug zu den Grund- und Menschenrechten in Form einer Glosse zu kommentieren, ersuchen wir Sie um eine möglichst rasche Kontaktaufnahme. Da wir uns um größtmögliche Aktualität bemühen, werden wir umgehend klären, ob und wann eine Publikation des betroffenen Urteils geplant ist. Sie können uns aber auch Ihr grundsätzliches Interesse mitteilen, Urteile zu einem bestimmten Themengebiet zu glossieren. Wir würden Sie dann jeweils über einschlägige Urteile informieren und anfragen, ob Sie diese im konkreten Fall besprechen möchten.

Vorschläge und Fragen zur Publikation Ihres Manuskripts im NLMR richten Sie bitte an den Herausgeber:

DDr. Philip Czech
Tel.: +43 662 8044 3971
philip.czech@plus.ac.at

Formale Vorgaben

Umfang

Leitartikel sollten einen Umfang von 40.000-45.000 Zeichen nicht überschreiten (inkl. Leerzeichen und Fußnoten).

Der Umfang einer Glosse sollte zwischen 2.500 und 5.000 Zeichen liegen.

Gliederung

Bitte verwenden Sie nicht mehr als vier Gliederungsebenen und nummerieren Sie diese nach folgendem Schema:

I.

    1.

        a.

            i.

Zitierweise

Bitte richten Sie sich bei der Zitierung nach den NZR (Jahnel/Sramek, NZR – Neue Zitierregeln [2017]2). Die Regeln sind auch online abrufbar (http://www.ridaonline.at/zitiermaster/Index.a5w). Folgezitaten müssen nicht in einer bestimmten Form angelegt werden, dies wird redaktionsseitig erledigt.

Bei Zitierung mehrerer Entscheidungen desselben Gerichts ist das Gericht nur einmal zu nennen: z.B. EGMR 24.6.2010, 30141/04 (Schalk und Kopf gg Österreich); 15.11.2007, 12556/03 (Pfeifer gg Österreich).

Bitte beachten Sie folgende, im NLMR übliche Abweichungen von den NZR:

  • Datumsangaben bitte ohne führende Nullen und ohne Leerzeichen (z.B. “1.1.2019”).
  • Urteile des EGMR werden wie folgt abgekürzt:
    EGMR 24.6.2010, 30141/04 (Schalk und Kopf gg Österreich)
  • Bei der Nennung mehrerer Urteile in einer Fußnote ist das Gericht stets von Neuem zu nennen: EGMR 24.6.2010, 30141/04 (Schalk und Kopf gg Österreich); EGMR 15.11.2007, 12556/03 (Pfeifer gg Österreich).